Timelkamer News

Gewerbeförderung
(laut Förderungsrichtlinien der Gemeinde, Stand 1.1.2007)

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Besitzer und Pächter von Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieben mit dem Standort im Gebiet der Marktgemeinde Timelkam, welche nicht von der Kommunalsteuer ganz oder teilweise befreit sind.

Was wird gefördert?
Investitionen zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Betriebe, Investitionen für Betriebsneugründungen oder Investitionen, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Sicherung der Nahversorgung

Mindestinvestitionssumme von EUR 7.000,00 netto

Für Leasing finanzierte Investitionen gilt:
Leasingvorauszahlung (ausgenommen Depotzahlung) + (Leasingrate x Laufzeit) = Basis od. Investitionssumme

Investition darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen